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Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) | Einstieg in den Ausstieg der Bürgerbeteiligung?

Vorneweg - so weit wollen wir nicht gehen, aber die Ausführungen dieses Gesetzes sind unseres Erachtens auch deutlich überarbeitungsbedürftig. 

 

Die Kritik im Netz an dem „Durchregieren und Durchplanen“ der Netzplaner im Kontext der Pandemiebeschränkungen erscheint uns in der Tat nicht unberechtigt. 

 

Kann sich die Bürgerschaft auf die bisherigen Bekenntnisse zur Bürgerbeteiligung im Jahr der Pandemie und des Raumordnungsverfahrens (ROV) nach wie vor verlassen oder opfert man diese pragmatisch „den Umständen“ und ermöglicht dadurch das Durchregieren aus Berlin, ohne auf die lokalen Besonderheiten Rücksicht nehmen zu müssen.

 

Wir sehen die Gefahr gegeben, dass die Bürgerbeteiligung mit Verweis auf die Corona-Pandemie „geopfert“ und somit übergangen wird.   

 

Bei rein „digitalen Bürgerbeteiligungsformaten“ werden dennoch viele Anwohner ausgeschlossen bleiben. Die Gefahr besteht, dass auch wir unsere Standpunkte und Aufrufe zur Juraleitung gerade in 2021, dem Jahr des beginnenden Raumordnungsverfahrens (ROV), nur noch digital und in Form von „Briefkasteneinwurf“ durchführen können. Bürgerversammlungen, bei denen man aktiv in den Dialog mit der Wohnbevölkerung treten könnte, werden vermutlich nicht möglich sein.

 

Die Umstände der Pandemie legen den Aufschub des ROV nahe oder die aktive Unterstützung des Dialogverfahrens zwischen Netzplaner und Wohnbevölkerung durch die lokalen Gemeinden. Wir wollen versuchen sicherzustellen, dass auch unter diesen erschwerten Umständen neben digitalen auch analoge Bürgerbeteiligungsformate angeboten werden "müssen".

 

Unsere Forderung zum PlanSiG haben wir u.a. in unserer Online-Petition unter Punkt 8 kompakt wie folgt zum Ausdruck gebracht:

 

"Analoge Bürgerbeteiligungsformate dürfen mithilfe des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) nicht ausgehöhlt werden, sondern sind den pandemischen Erfordernissen intelligent anzupassen. Enthaltene Kann-Regelungen sind in willkürfreie Mussbestimmungen umzuwandeln." 

 

Eine ausführliche und offizielle Stellungnahme der BI-Allianz P53 zum PlanSiG sowie den jeweiligen Text zu Gesetzesentwurf und Beschlussvorlage ist auf unserer Webseite ebenfalls zugänglich. Der Inhalt unserer offiziellen Stellungnahme floss zudem unter Punkt 4.3 in unsere Bundestagspetition ein.