Bayerisches Wirtschaftsministerium

Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP) - die BI-Allianz P53 nahm Stellung dazu
Die gegenwärtigen LEP-Regelungen zum bayerischen Netzausbau von Höchstspannungsleitungen sind nicht praktikabel und erfüllen nicht ihren ursprünglichen Zweck. Gleichwohl beeinflussen die LEP-Regelungen zu Höchstspannungsleitungen unmittelbar die Unterkapitel der in der aktuellen LEP-Fortschreibung fokussierten Themenfelder.

Hubert Aiwanger hielt Wort und übersandte mit folgendem Schreiben Antworten auf die Fragen, die ihm von Kommunen und Bürgerinitiativen bei dem Gesprächstermin in Mühlhausen am 19. August 2019 überreicht wurden.

Staatsminister Hubert Aiwanger machte keinen Hehl daraus, dass der LEP-Mindestabstand von 400m für ihn lediglich ein Soll-Planungsgrundsatz sei.
Welcher Wohnraum gehört nun zum Innenbereich und welcher zum Außenbereich - TenneT war unsicher und verwies während des Infomarktes an das Landratsamt. Wir fragten gleich in München beim Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nach.
Auf Initiative des bayerischen Staatministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie tauschte man sich über Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz sowie möglichen Konsequenzen der NABEG-Novelle auf die Raumordnung der Länder aus
Staatsminister Hubert Aiwanger: "Energiewende, Energieeffizienz und Klimaschutz gehören zu den wichtigsten Fragen der Gegenwart. Entscheidend sind dabei gesellschaftliche Akzeptanz sowie die aktive Einbindung der Bürger, Unternehmen und Kommunen. " - Einbindung der Bürger? Wir haben es versucht und mussten draußen bleiben.