Landesplanerische Beurteilung

Die Bezirksregierungen veröffentlichten das Ergebnis des Raumordnungsverfahren am 01. Juli 2022

In den unten aufgeführten Unterkapiteln veröffentlichen wir die

  • Pressemitteilungen der Bezirksregierungen,
  • das Manteldokument, das die redaktionelle Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte aller vier Regierungsbezirke enthält und
  • die jeweiligen Originaldokumente der landesplanerischen Beurteilung pro Regierungsbezirk.

Alle Dokumente wurden am 01. Juli 2022 online veröffentlicht.

 

Die Originaldokumente der jeweiligen landesplanerischen Beurteilung pro Bezirk geben ausführlich Zeugnis von den Beurteilungskriterien, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens angewendet wurden. Eine erste Sichtung der Originaldokumente bestätigt den Wert, auch diese durchzulesen, um die Argumentationslogik der Exekutive in Gänze nachvollziehen zu können. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es sich bei der landesplanerischen Beurteilung zunächst um eine fachbehördliches Gutachten handelt. 

 

Wir werden nach ausführlicher Analyse das nun veröffentlichte Ergebnis des Raumordnungsverfahrens würdig kommentieren.

 

Vorab ein paar Anmerkungen - wichtig war und bleibt für die BI-Allianz P53:

  • Einhaltung von Mindestabständen bei Freileitung (400m) und Erdverkabelung (100m)

    Kann bei Erdverkabelung der medizinisch nachhaltig begründbare Mindestabstand nicht eingehalten werden, muss zwingend mit zusätzlichen magnetfeldreduzierenden Maßnahmen das hohe Magnetfeldfeld über einem Erdkabel reduziert werden, so dass die Magnetfeldbelastung am Ort der Wohnbevölkerung der vom ECOLOG-Institut übersetzten Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) entspricht ( 0,1 µT).  

    Magnetfeldreduzierende Maßnahmen können durch einen Wechsel zu einer alternativen Erdleitungstechnologie oder durch entsprechende Zusatzmaßnahmen bei konventioneller Erdkabeltechnologie herbeigeführt werden. Technologiewechsel oder der Einsatz relevanter Zusatzmaßnahmen sind im wissenschaftlichen Umfeld bekannt und werden uns an Netzbetreiber, Bundesnetzagentur und Bundeswirtschaftsministerium adressiert.

    Wir fühlen uns bestätigt, dass auch die Bezirksregierungen anerkennen, dass neue technologische Alternativen vom Netzbetreiber einer exakten Prüfung unterzogen und nicht per se ignoriert werden dürfen. Dies ist jedoch erst Gegenstand des nachgelagerten Planfeststellungsverfahrens.
  • Der Aufrechterhaltung des Landschaftsbildes wurde an mehreren Stellen in der landesplanerischen Beurteilung eine sehr hohe Bedeutung beigemessen. Dem Netzbetreiber wurde Maßnahmen auferlegt, die diese nachhaltig sichern. Der Netzbetreiber darf diese Auflagen nicht ignorieren.  
  • Wir begrüßen die Verlängerung des Erdkabelabschnittes Katzwang bis hinter Kornburg, vorausgesetzt, die von uns zusätzlichen magnetfeldreduzierten Maßnahmen kommen zur Anwendung. Anderenfalls werden wir in unserem Protest nicht nachlassen.
  • Wir begrüßen zudem die Betonung, dass es in den Grundwasserströmen der Erdkabelabschnitten zu keiner Veränderung der Zusammensetzung und Fließrichtung kommen darf.  Der Schutz der Wässerwiesenbewirtschaftung im Rednitztal muss von Seiten der Behörde zwingend sichergestellt sein. 
  • ... 

 

 

Als nächstes wird der Netzbetreiber TenneT den Antrag auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens stellen. Darin werden dann alle eigentumsrechtlichen Fragestellungen und Aspekte der konkreten technischen Ausführung behandelt. Erst mit einem finalen Planfeststellungsbeschluss ist die Feinplanung des Projektes abgeschlossen und beendet rechtskräftig das Planfeststellungsverfahren und die Baugenehmigung wird erteilt.

 

Für uns ist das Ringen um den abschnittsweisen Einsatz moderner innovativer sowohl natur- und landschafts- als auch wohnbevölkerungskompatiblerer Leitungstechnologien für Frei- und Erdleitung nicht beendet, sondern fängt gerade im Planfeststellungsverfahren erst richtig an.

 

Nach einer aktuellen Online-Kommentierung der Geschäftsführung von TenneT zum Ende des Raumordnungsverfahren wird mit der Fertigstellung der neuen Juraleitung im Jahr 2030 gerechnet.

 

 

„Um die Feinplanung der Juraleitung zügig zu beantragen und das Projekt pünktlich bis 2030 in Betrieb nehmen zu können, sind wir auf die konstruktive und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit allen Beteiligten angewiesen. Dafür bieten wir umfassende Dialogangebote an.“ In der Veröffentlichung wird ergänzt, dass diese noch im Juli 2022 beginnen sollen. 


Pressemitteilungen der Bezirksregierungen

Mittelfranken | Ansbach

Die Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/presse/aktuelle_meldungen/am2022-024/

 

Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:

Download
Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken zum Ausgang des Raumordnungsverfahrens Juraleitung
2022-07-01_Pressemitteilung Regieurng Mi
Adobe Acrobat Dokument 103.8 KB

Oberpfalz | Regensburg

Die Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/presse/pressemeldungen/archiv/2022/066_rovjuraleitung/index.html

 

Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:

Download
Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz zum Ausgang des Raumordnungsverfahrens Juraleitung
2022-07-01_Pressemitteilung Regieurng Ob
Adobe Acrobat Dokument 106.3 KB

Niederbayern| Landshut

Die Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:

https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/00644/index.html

 

Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:

Download
Pressemitteilung der Regierung von Niederbayern zum Ausgang des Raumordnungsverfahrens Juraleitung
2022-07-01_Pressemitteilung Regieurng Ni
Adobe Acrobat Dokument 56.3 KB

Oberbayern| München

Die Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/presse/archiv/2022/pm-052/index.html

 

Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:

Download
Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern zum Ausgang des Raumordnungsverfahrens Juraleitung
2022-07-01_Pressemitteilung Regieurng Ob
Adobe Acrobat Dokument 130.7 KB

Das Manteldokument als redaktionelle Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte

Das Manteldokument kann unter diesem Link auch im Original abgerufen werden:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/rovjuraleitung

Alternativ stellen wir diese Ihnen im Folgenden auch als Download zur Verfügung:

Download
Mantelbogen als redaktionelle Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte aus den landesplanerischen Beurteilungen der vier Regierungsbezirke
manteldokument_30.06.22.pdf
Adobe Acrobat Dokument 3.2 MB

Die Originaldokumente der jeweiligen landesplanerischen Beurteilung

Mittelfranken | Ansbach

Download
Landesplanerische Beurteilung zur Juraleitung der Bezirksregierung von Mittelfranken, Ansbach
landespl._beurteilung_der_regmf__30.06.2
Adobe Acrobat Dokument 3.6 MB

Oberpfalz | Regensburg

Download
Landesplanerische Beurteilung zur Juraleitung der Bezirksregierung der Oberpfalz, Regensburg
landespl._beurteilung_der_regopf__30.06.
Adobe Acrobat Dokument 1.9 MB

Niederbayern | Landshut

Download
Landesplanerische Beurteilung zur Juraleitung der Bezirksregierung von Niederbayern, Landshut
landespl._beurteilung_der_regnb_30.06.22
Adobe Acrobat Dokument 1.8 MB

Oberbayern | München

Download
Landesplanerische Beurteilung zur Juraleitung der Bezirksregierung von Oberbayern, München
landespl._beurteilung_der_regob_30.06.22
Adobe Acrobat Dokument 1.1 MB