Stellungnahme der BI-Allianz P53

zur Teilfortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP)

Die gegenwärtigen LEP-Regelungen zum bayerischen Netzausbau von Höchstspannungsleitungen sind nicht praktikabel und erfüllen nicht ihren ursprünglichen Zweck. Gleichwohl beeinflussen die LEP-Regelungen zu Höchstspannungsleitungen unmittelbar die Unterkapitel der in der aktuellen LEPFortschreibung fokussierten Themenfelder. Das bedeutet, dass eine Optimierung der Regelungen zu Höchstspannungsleitungen zu einer qualitativen Verbesserung der folgenden Themenfelder führt:

 

Gleichwertige Lebensverhältnisse | 1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung

Die Nachhaltigkeit ist der Wertmaßstab für die Umsetzung des Leitprinzips gleichwertiger Lebensverhältnisse.

„Damit auch künftige Generationen eigenständig die Raumnutzung – und somit ihr Lebensumfeld – bestimmen können, sind die ökologischen, ökonomischen und sozialen Ansprüche an den Raum so zu gestalten, dass sie dauerhaft miteinander vereinbar sind. Daher sind diese Belange bei Entscheidungen zur Raumnutzung gleichrangig zu behandeln.“

 

Anpassung an den Klimawandel | 1.3.1 Klimaschutz

„Um die Intention Bayerns bis spätestens 2040 klimaneutral zu sein zu erreichen, ist es wichtig, diese Intention auf allen Ebenen der öffentlichen Verwaltung in allen klimarelevanten Handlungsfeldern, wie Verkehr, Siedlung, Energie und Landwirtschaft, umzusetzen.“

 

Die Details unserer Argumentation sind der folgenden Stellungnahme zu entnehmen:

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Stellungnahme zur Fortschreibung des bayerischen Landesentwicklungsprogrammes (LEP)
2022-03-31_Stellungnahme BI-Allianz P53
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Den Link der Landesbehörde zur Fortschreibung des LEP finden Sie hier:

 

Teilfortschreibung LEP Bayern | Landesentwicklung Bayern (landesentwicklung-bayern.de)