Stellungnahmen der BI-Allianz P53

zum Antrag auf Raumordnungsverfahren (ROV) des Netzbetreibers TenneT zur Juraleitung

Einleitung

 

Die BI-Allianz P53 besteht aus 16 Bürgerinitiativen, Interessengemeinschaften und Landschaftsschutz- sowie Bürgervereinen im Süden von Nürnberg des nördlichen Verlaufes der Wechselstromtrasse P53 (Juraleitung), beginnend in Raitersaich über Winkelhaid und Altdorf bis Dietfurt a. d. Altmühl. Mit dem vorliegenden Dokument nimmt Markus Reuter in seiner Funktion als Sprecher der BI-Allianz P53 zu den eingereichten Raumordnungsantragsunterlagen umfänglich Stellung.

 

Bis zu ihrem Endpunkt in Altheim bei Landshut soll die Juraleitung von 220 kV auf 380 kV und mit mindestens 10facher Kapazität auf 4.000 Ampere aufgerüstet werden. Dadurch erhöht sich die medizinisch kritische Stromstärke um den Faktor > 6.

 

Angesichts dieser hohen Stromstärken fordert die BI-Allianz P53 zum Schutz aller Anwohner der Planungsregion Juraleitung eine kreis- und gemeindeübergreifende prinzipielle & anwohner- als auch naturverträgliche Trassenplanung mit den folgenden konsequent einzuhaltenden und wissenschaftlich begründeten Mindestabständen zur Wohnbevölkerung und besonders sensiblen Landschaftsschutzgebieten: 400m bei Freileitungen und 100m bei konventionellen Erdkabeln. Dem Schutzgut Mensch kommt eine zentrale Rolle zu, was jedoch nicht dazu führen darf, dass beide Schutzgüter im Abwägungsprozess gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Der Anspruch an dieses Verfahren ist hoch, die Durchführung nicht einfach. Wir vertrauen auf ein faires und sorgfältig durchgeführtes Verfahren, indem existierende Ermessensspielräume auch für die betroffenen Anwohner maximal ausgelotet und möglichst auch genutzt werden. Der Vorhabenträger hat die durchaus existierenden Ermessenspielräume des LEP und NEP (wie von ihm im Vorfeld angekündigt) nicht genutzt, um budgettechnisch (von der BNetzA) unangreifbar zu sein. Dieses einseitig überspannte Ziel muss dieses Raumordnungsverfahren nun korrigieren, um aus der vorgelegten minimalistischen Planung eine sorgfältig ausgewogene ganzheitlich entwickelte Trassenvariante durch den Vorhabenträger entwickeln zu lassen, die dem bayerischen Leistungs- und Anspruchsniveau zum Schutz der Wohnbevölkerung, der zukunftsorientierten Kommunalentwicklung, als auch dem nachhaltigen Umweltschutz sowie dem gewünschten Landschaftsbild entspricht. 

 

Aufgrund der hohen Wohnraumdichte in der Planungsregion und zur Vermeidung sowie Minimierung des Eingriffes in wertvolle Wald- und Landschaftsschutzgebiete setzt sich die BI-Allianz P53 für den Vorrang neuer innovativer Technologien im Leitungsbau ein. Die vom Vorhabenträger bislang angedachten Technologien werden dem aufgeklärten Anspruch an Gesundheitsschutz und Erhalt des Landschaftsbildes als auch des modernen Umweltschutzes bei weitem nicht gerecht. Wissentlich, dass diese Fragestellungen im Kern erst im Planfeststellungsverfahren geklärt werden, müssen wir angesichts der ausführlichen Darstellungen in den ROV-Antragsunterlagen des Vorhabenträgers hierzu ebenfalls bereits Stellung nehmen. Andererseits ist es absolut zielführend, bereits am Start des ROV das große Potential raumwiderstandsminimierender innovativer Leitungstechnologien in den Abwägungsprozess über den Verlauf eines Leitungskorridors einfließen zu lassen. Das Verfahren wird dadurch vereinfacht und in Folge können sowohl Effizienz als auch Effektivität des Verfahrens nachhaltig erhöht werden. 

 

Die vom Vorhabenträger TenneT eingereichten Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren der Juraleitung bedürfen an mehreren Abschnitten der Kommentierung und des korrigierenden Einspruches durch die Betroffenen. Im Wesentlichen lassen sich in einer Gesamtbetrachtung (Kapitel 1) die Ursachen hierfür unter Fehler in der Schutzgüterabwägung sowie Planungsmethodik subsumieren. Aber auch juristische Folgefragen werden hier aufgeworfen. In einer Detailbetrachtung (Kapitel 2) nimmt die BI-Allianz P53 beweisführend explizit Stellung zu ausgewählten Originalzitaten des Vorhabenträgers oder gibt vereinzelt Zusatzhinweise. Nicht jeder Leitungsabschnitt bedurfte der kritischen Kommentierung. In diesen Fällen geht die BI-Allianz P53 mit der Argumentation und Rechtfertigung zum beantragten Trassenverlauf des Vorhabenträgers TenneT konform. Unsere Stellungnahme beginnt im Wesentlichen am Umspannwerk (USW) Raitersaich des Abschnitts A und endet in Abschnitt B mit Dietfurt a. d. Altmühl. Vereinzelt wurden jedoch auch Zitate des Abschnittes C kommentiert. 

 



Im folgenden die Stellungnahme der BI-Allianz P53 zum Antrag auf ROV Juraleitung zum Download:

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Stellungnahme der BI-Allianz P53 zum Antrag auf Raumordnungsverfahren des Netzbetreibers TenneT zur Juraletiung
2021-07-15_Stellungnahme der BI-Allianz
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