Raumordnungsverfahren

Stellungnahmen sind bis spätestens 16. Juli 2021 abzugeben

Das RAUMORDNUNGSVERFAHREN zur JURALEITUNG wurde am 12. Mai 2021 ERÖFFNET.

 

"Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern."

 

Die Planungsunterlagen werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt.

 

"Die Regierung der Oberpfalz bittet aus verfahrensökonomischen Gründen, die Stellungnahme möglichst digital an folgende Funktionsadresse zu übermitteln:"

 

Juraleitung@reg-opf.bayern.de

 

Stellungnahmen an die Bezirksregierung Mittelfranken können an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:

 

raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de

 

Die Bezirksregierungen bitten die Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet. Bitte beachten Sie, dass für die Weiterleitung über Ihre Gemeinde deutlich frühere Abgabefristen gelten. Diese erfahren Sie auf den jeweiligen Internetadressen Ihrer Heimatgemeinde.

 

Es ist aber auch zulässig individuelle Stellungnahmen direkt an die oben genannte E-mail-Adresse der Regierung der Oberpfalz zu senden.

 

"Bei der Verfassung der Stellungnahme wird ferner um Beachtung folgender Punkte gebeten:

  •  Die Vorhabenträgerin hat nur den Raumordnungskorridor, in welchem die geplante Leitung abschnittsweise entweder als Freileitung oder als Erdkabel ausgeführt werden soll, in das ROV eingebracht. Etwaige mögliche Varianten oder Alternativen zum Raumordnungskorridor werden in diesem Verfahren daher nicht geprüft. Stellungnahmen hierzu sind insofern nicht erforderlich.
  • Die Raumordnungstrasse ist aus einem umfangreichen Abschichtungsprozess hervorgegangen. Soweit von Interesse können die Einzelheiten dieses Abschichtungsprozesses den den Raumordnungsunterlagen beigefügten Anlagen entnommen werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser in Verantwortung der Vorhabenträgerin durchgeführte Abschichtungsprozess bzw. die durch die Vorhabenträgerin abgeschichteten Varianten sowie die durchgeführte Prüfung der Erdkabeloption nicht Gegenstand dieses Verfahrens sind.
  • Das ROV behandelt die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten; insbesondere werden die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung (einschließlich der raumbedeutsamen und überörtlichen Belange des Umweltschutzes) sowie die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen geprüft.
  • Die Verfahrensbeteiligten sollen ihre Stellungnahmen im Rahmen der von ihnen wahrzunehmenden Belange halten. Sie sollen die Forderungen und Auflagen kurzfassen und begründen.
  • Detailfragen des Vorhabens sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des ROV; sie bleiben nachfolgenden Verwaltungsverfahren vorbehalten.
  • Das ROV greift den im Einzelfall vorgeschriebenen besonderen Verwaltungsvorschriften nicht vor und ersetzt weder danach erforderliche öffentlich-rechtliche Gestattungen noch privat-rechtliche Zustimmungen und Vereinbarungen."

"Die beteiligten Gemeinden erhalten in den nächsten Tagen einen Komplettsatz an Unterlagen in Papierform. Sie werden gemäß Art. 25 Abs. 5 BayLplG gebeten, die vollständigen Unterlagen zusammen mit dem Einleitungsschreiben spätestens zwei Wochen nach Zugang des Schreibens während eines angemessenen Zeitraums von höchstens einem Monat zur Einsicht auszulegen."

 

Details zum Verfahren sowie Unterlagen und Anhänge zum DOWNLOAD können eingesehen werden unter:

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/.../index.html

 

Der vom Netzbetreiber TenneT am 11. Mai 2021 veröffentlichte zukünftige Verlauf der Juraleitung kann auf unserer Webseite unter dem Link 
"Trassenverlaufsvarianten/2021-05" 
abschnittsweise im Überblick angesehen
und auch detailliert granular fein größer gezoomt werden.

 


Pressemitteilung

Regierung der Oberpfalz

Regierung der Oberpfalz leitet Raumordnungsverfahren ein

14.05.2021-031

Ersatzneubau 380-kV-Leitung „Raitersaich – Altheim“ der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth

Regensburg. Die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt die zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) bestehende 220 kV-Leitung Raitersaich – Altheim (sog. „Juraleitung“) nach den Vorgaben des Bundesbedarfsplangesetzes durch eine leistungsstärkere 380 kV-Leitung zu ersetzen. Die auf rd. 160 km Länge durch die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberbayern, Oberpfalz und Niederbayern verlaufende neue Leitung soll überwiegend entlang der Bestandsleitung als Freileitung geführt werden. Für drei Abschnitte (Katzwang, Ludersheim und Mühlhausen) ist der pilothafte Einsatz von Erdkabeln vorgesehen. Nach Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist ein Rückbau der Bestandsleitung vorgesehen.

Zu diesem Vorhaben hat die Regierung der Oberpfalz das Raumordnungsverfahren für ihren räumlichen Zuständigkeitsbereich eingeleitet.

Die Regierungen von Mittelfanken, Nieder- und Oberbayern werden die Anhörung für die in ihren Zuständigkeitsbereich liegenden Trassenbereichen parallel dazu durchführen.

Das Raumordnungsverfahren soll feststellen, wie sich das geplante Vorhaben auf für die zukünftige Raumentwicklung wichtige Aspekte auswirkt. Zu diesen zählen etwa Natur und Landschaft, Erholung, Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft, Verkehr, Tourismus sowie der Wohnumfeldschutz. Dazu hören die Regierungen als höhere Landesplanungsbehörden Fachbehörden, Kommunen und die betroffenen Verbände an. Ergänzend dazu erfolgt auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur frühzeitigen Information der Bürgerschaft über das Vorhaben und zur Gewinnung zusätzliche Erkenntnisse. Anhand der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt dann die Prüfung, ob und unter welchen Maßgaben das Projekt mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist. Zudem erfolgt eine Abstimmung mit weiteren aktuellen Vorhaben öffentlicher oder sonstiger Planungsträger. Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist eine sog. „Landesplanerische Beurteilung“, in der die vier betroffenen Regierungen die Ergebnisse der Anhörung für ihren Zuständigkeitsbereich zusammenfassen und die einzelnen Belange gegeneinander abwägen. Die vier „landesplanerischen Teil-Beurteilungen“ werden anschließend durch die Regierung der Oberpfalz – als von der Obersten Landesplanungsbehörde im Bayerischen Wirtschaftsministerium für die Ablaufplanung, Prozessgestaltung und Endredaktion mit der Federführung beauftragten – Raumordnungsbehörde zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt.

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein, das ebenfalls unter Trägerschaft der Regierungen laufen wird. In diesem wird dann u. a. die Feintrassierung der Leitung, die Bewertung privatrechtlicher Belange und die endgültige Entscheidung über eine Genehmigung erfolgen.

Die Planungsunterlagen werden ab Anfang Juni etwa einen Monat lang in den beteiligten Kommunen öffentlich ausgelegt – in der Oberpfalz sind dies die Gemeinden Berngau, Sengenthal und Mühlhausen, der Markt Postbauer-Heng sowie die Städte Berching und Dietfurt a.d. Altmühl. Die genauen Daten werden von den Kommunen noch öffentlich bekannt gegeben. Die Unterlagen sind ab sofort auch im Internet zu finden unter

https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/raumordnungsverfahren/laufende_rov/index.html

Die beteiligten Behörden, Verbände, Organisationen, Städte und Gemeinden sowie die Öffentlichkeit können sich bis zum 16. Juli 2021 zum Vorhaben äußern. Stellungnahmen der Bürger zum Vorhaben sind an die jeweilige Gemeinde zu richten, die diese dann gebündelt an die Regierung der Oberpfalz weiterleitet.