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Die BI Ellmannsdorf-Hofen im Gespräch mit Staatsminister Albert Füracker im "Stodlgriller"

Foto: Albert Füracker  | © CSU-Fraktion
Foto: Albert Füracker | © CSU-Fraktion

Die BI Ellmannsdorf-Hofen vereinbarte mit Staatsminister Albert Füracker einen Gesprächstermin in Ellmansdorf zu Entwicklungen und Standpunkten rund um den Ausbau der Juraleitung P53.

 

Geladen waren ca. 10 Personen der lokalen BI Ellmannsdorf-Hofen sowie die ersten beiden Bürgermeister der Gemeinde Mühlhausen, Dr. Martin Hundsdorfer und Ludwig Schuderer sowie Markus Reuter als Sprecher der BI-Allianz P53.

 

 

Ziel war in zwangloser Atmosphäre (umgebauter Heustadl) sich über die Entwicklungen rund um die Juraleitung sowie diesbezüglich den Standpunkten der Kommune, der BI Ellmannsdorf-Hofen und der BI-Allianz P53  mit dem Herrn Minister auszutauschen.

 

Herr Füracker sicherte zu, dass er seinem Kollegen Hubert Aiwanger empfehlen werde möglichst kurzfristig in der Region das Gespräch mit Vertretern der Kommunen und der Bürgerinitiativen zu suchen.   

 

Es war mit Herrn Füracker ein sachlich sehr ausgewogenes in Zügen sogar recht unterhaltsames Gespräch, bei dem er den Anwesenden seine Unterstützung fest zusagte. Wir hoffen ihn überzeugt zu haben, dass die von ihm damals als Staatssekretär ins Leben gerufenen LEP-Mindestabstandsregelung unbedingt weiterentwickelt werden muss.

 

Er skizzierte die Entstehungsgeschichte der jetzigen LEP-Mindestabstände, wir dass das bayerische LEP leider suboptimal geblieben ist und im Vergleich zu Niedersachsen deutlich zurückfällt und es sich bereits in Praxis zeigen würde, dass es nicht den erhofften Schutz für die Wohnbevölkerung gewährleistet.

 

Der in der Diskussion gefallene Terminus „anspruchsvolle Kann-Ausnahmebestimmung“ schien im gefallen zu haben.

 

In Niedersachsen gibt es entgegen Bayern eine Muss-Vorschrift für die Einhaltung von 400/200m zwischen Höchstspannungsleitungen und Wohnbevölkerung (Ortsinnen- und -außenbereich). In Bayern gibt es seit 01.03.2018 eine Soll-Vorschrift, die lediglich als Planungsgrundsatz zwar beachtet, aber nicht zwingend einzuhalten ist. In Niedersachsen sind die Ausnahmetatbestände als Kann-Bestimmung ausgelegt, d.h. die raumordnende Behörde "muss" nicht, "soll" nicht, sondern "kann" Ausnahmen gewähren. Der Netzplaner muss also sehr anspruchsvoll argumentieren und umfänglich begründen, wenn er den Ausnahmeantrag stellt. 

 

Im Gespräch schien es Herrn Füracker sehr wichtig zu sein, dass grundsätzlich ein „Türchen“ für die zwingende Ausanhme offenbleibt.

 

Es liegt also an uns dieses Türchen so klein wie möglich in unseren Forderungen zu dimensionieren. 

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