Der Netzbetreiber TenneT hat für den Abschnitt A-Ost der Juraleitung den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung von Mittelfranken gestellt.
Der Netzbetreiber TenneT hat für den Abschnitt A-Katzwang der Juraleitung den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung von Mittelfranken gestellt.
Der Netzbetreiber TenneT hat für den Abschnitt B-Nord der Juraleitung den Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung der Oberpfalz gestellt.
Gemäß telefonischer Auskunft bei der Bezirksregierung von Mittelfranken endet am 30.06.2022 das Raumordnungsverfahren (ROV) zur Juraleitung. Die Öffentlichkeit soll ebenfalls bereits zu diesem Termin über das Ergebnis informiert werden.
Die gegenwärtigen LEP-Regelungen zum bayerischen Netzausbau von Höchstspannungsleitungen sind nicht praktikabel und erfüllen nicht ihren ursprünglichen Zweck. Gleichwohl beeinflussen die LEP-Regelungen zu Höchstspannungsleitungen unmittelbar die Unterkapitel der in der aktuellen LEP-Fortschreibung fokussierten Themenfelder.
Wie viel Strom wird in den kommenden Jahren aus erneuerbaren Energien stammen, wie viel wird konventionell erzeugt? Und wie wird sich der Stromverbrauch verändern? Das soll der Szenariorahmen 2021-2035 beschreiben. Eine Dialog-Veranstaltung der Bundesnetzagentur in Nürnberg bietet die Gelegenheit, über das Dokument zu diskutieren.
Wir benötigen die wissenschaftliche Urteilskraft in der fachlichen Auseinandersetzung um die Aufrüstung bzw. Modernisierung der Bestandsleitung P53 („Juraleitung“). Wir greifen Aussagen aus einer Ihrer Publikationen auf und bitten um deren Interpretation im Kontext der Juraleitung.