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Landrat Armin Kroder tritt ein für eine landkreisübergreifende Resolution zur Juraleitung P53

Der Landrat des Nürnberger Landes, Armin Kroder, empfing eine Abordnung der BI-Allianz P53 aus Schwabach, Winkelhaid und Ezelsdorf. Nach kurzer Präsentation unseres aktuellen kreisübergreifenden Ausdehnungsgebietes von Raitersaich bis nach Dietfurt und unserer Ziele stieg man sogleich ein in die Diskussion über die zu erwartenden Konsequenzen der NABEG-Novelle (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) des Bundeswirtschaftsministeriums für den Landkreis Nürnberger Land sowie der Notwendigkeit einer kreisübergreifenden Resolution, als starkes Signal an Netzplaner TenneT, Ministerien und Behörden bezüglich der aktuell veröffentlichten Ausbauvarianten zur Juraleitung P53 der Firma TenneT.

 

Es ist hinreichend öffentlich bekannt, dass Herr Landrat Armin Kroder jegliche Aufrüstung auch der aktuellen Leitungen im Sinne eines überdimensionierten Netzausbaus ablehnt. Er verstehe aber sehr gut die Ängste und Bedenken der Bevölkerung, die bereits heute viel zu nah an der aktuellen Leitung wohnen.

 

Die Gründe hierfür liegen aus unserer Sicht in einer fehlerhaften kommunalen Baulandausschreibung  der Vergangenheit. Es wäre moralisch höchst bedenklich, wenn der Landkreis trotz inzwischen von Seiten der Wissenschaft eindeutig formulierter medizinischer Empfehlungen die Fehler der Vergangenheit als Rechtfertigung gegen die aktuell medizinisch betroffene Wohnbevölkerung einsetzte und sich gegen jegliche Trassenverlaufsänderung ausspräche. 

 

Der Landkreis Nürnberg Land wird jede Initiative unterstützen, die zu einer Verbesserung der Situation für die Wohnbevölkerung führt. Der Landrat lehnt genauso wie wir sowohl das Handeln als auch eine abwartende Haltung von Nachbargemeinden nach dem St. Florian-Prinzip ab. Ein "Hauptsache wir sind nicht betroffen!" ist unsolidarisch und wird daher abgelehnt. 

 

Wir arbeiteten unsere Definition von "Betroffenheit" heraus; in unseren Augen kann nur die "medizinische" Betroffenheit maßgeblich und entscheidungsrelevant sein und die beginnt bei Höchstspannungsleitungen nun mal unterhalb von 400 m. Wir wiesen den 400 m-Mindestabstand mit Forschungsergebnissen des ECOLOG-Institutes nach und dass dieser Mindestabstand sehr wohl wissenschaftlich zu begründen sei.

 

Wir wiesen ferner nach, dass das "Vorsorgeprinzip" nach EU-Recht zwingend anzuwenden ist, was in nationaler Gesetzgebung leider noch nicht hinreichend geschehe und schon allein deshalb die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) sowie des ECOLOG-Institutes maßgeblich in der Trassenverlaufsfindung zu beachten seien. Wir zitierten hierbei Originalzitate beider Institutionen.

 

Das Landratsamt Lauf teilt unsere Auffassung über die NABEG-Novelle, die lediglich vordergründig keinen Einfluss auf die Verfahren der Juraleitung P53 hat, da sie als rein innerbayerische Übertragungsleitung keine Bundesländergrenzen überschreitet. Dennoch hat in der Novelle der aktuelle Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier scheinbar angesichts der Netzausbauproblematik in großer Not sogar die "Bundestreue" zwischen Bund und Länder in der Novelle explizit hervorgehoben. Dies bedeutet, sollte der Protest entlang der Juraleitung P53 zu einer Verzögerung bei einer anderen länderübergreifenden Leitung  führen, kann dies sehr wohl Einfluss auf bislang gültige Verfahrensschritte und Entscheidungsprozesse der bayerischen Raumordnung haben. Die Juraleitung P53 ist nach unserer Einschätzung eine der wichtigen Ersatzleitungen für die Gleichstrompassage des Süd-Ost-Link sein (n-1-Leitung) und somit "systemrelevant" für mindestens eine bundesländerübergreifende Leitung. 

 

Derzeit bestätigt uns das bayerische Wirtschaftsministerium noch, dass an den bisherigen Verfahrensschritten und Entscheidungsmechanismen der bayerischen Raumordnung bei der Juraleitung P53 festgehalten wird (Stand: 22.05.2019 bei unserem Gespräch im Ministerium, man wolle aber dem Risiko nachgehen).

 

Herr Kroder kannte den Resolutionstext der BI-Allianz P53, den sein Kollege Willibald Gailler vom Landkreis Neumarkt an dessen Bürgermeisterkollegen verteilen ließ und könne den darin verankerten Zielen ohne Vorbehalt zustimmen. Wir mögen ihm bitte nochmal eine finale Version zur Verfügung stellen, er klärt den Inhalt dann nochmal landratsintern und sowohl er als auch wir werden uns dann mit einer identischen Resolution an die relevanten Landratsämter (Fürth, Lauf, Roth, Neumarkt, ggfs. noch Ansbach) und Städte (Schwabach, Nürnberg, Altdorf, Dietfurt) mit der Bitte um Verabschiedung wenden.

 

Herr Kroder betonte die heutzutage hohe Bedeutung des bürgerlichen Engagements und bedankte sich für den hohen zeitlichen Einsatz um die Situation der Wohnbevölkerung ohne neue medizinische Betroffenheit anderenorts ins Positive zu kehren. 

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