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TenneT beantragt die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt A-Ost der Juraleitung

Um etwaige Einwände wird gebeten


Die Planunterlagen des Abschnittes A-Ost der Juraleitung sind in der Zeit vom 20.10.2025 bis 19.11.2025 zur allgemeinen Einsicht auf der Internetseite der Regierung von Mittelfranken unter www.regierung.mittelfranken.bayern.de > Service > Planfeststellung > Planfeststellungsunterlagen > Energieversorgungsleitungsrechtliche Planfeststellungsverfahren veröffentlicht.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin bis zum 03.12.2025, bei der Stadt Altdorf b. Nürnberg, Röderstr. 10, 90518 Altdorf b. Nürnberg, der Gemeinde Burgthann Rathausplatz 1, 90559 Burgthann, dem Markt Postbauer-Heng, Centrum 3, 92353 Postbauer-Heng, der Gemeinde Winkelhaid, Penzenhofener Str. 1, 90610 Winkelhaid, dem Landratsamt Nürnberger Land, Waldluststr. 1, 91205 Lauf a.d.Pegnitz oder bei der Regierung von Mittelfranken, Stabsstelle für Energieleitungen, Promenade 27, 91522 Ansbach, Einwendungen gegen den Plan schriftlich erheben.  

 

Die Einwendung bzw. Stellungnahme muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

 

Hinweis: Einwendungen mit „konventioneller“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam!

 

Einwendungen per E-Mail können nur mit qualifizierter elektronischer Signatur an folgende E-Mail-Adresse versendet werden: poststelle@reg-mfr.bayern.de 

 

Die Regierung von Mittelfranken leitet sämtliche Einwendungsschreiben und Stellungnahmen (einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben) der Vorhabensträgerin, der TenneT TSO GmbH, für eine mögliche Erwiderung zu. Soweit hiermit kein Einverständnis besteht, erfolgt für den Fall, dass diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Planfeststellungsverfahrens nicht erforderlich sind, die Zuleitung anonymisiert. Ein solcher Anonymisierungswunsch ist von den Einwenderinnen und Einwendern ausdrücklich zu erklären (§ 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG). 

 

Weitere Details in der öffentlichen Bekanntmachung unter: bekanntmachung.pdf

 

Die BI-Allianz P53 bittet um Ihre Teilnahme. Die Bürgerinitiativen der BI-Allianz P53 des Abschnittes A-Ost werden fristgerecht ebenfalls eine Stellungnahme einreichen. 

 

Zur visuellen Unterstützung gehen Sie bitte auf den "Projektatlas" des Netzbetreibers TenneT. Dort finden Sie zum einen die virtuelle Streckenkarte sowie zusätzliche Visualisierungen für besonders landschaftsbildkritische Abschnitte des Streckenverlaufes.