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MdB Michael Frieser (CSU) im Rednitztal

Es ist immer gut, sich vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut zu machen, daher machte sich der Bundestagsabgeordnete Michael Frieser für die Region Schwabach und Nürnberg im Rednitztal ein eigenes Bild von der Juraleitung P53.

© Michael Frieser | Pressefotos von www.michael-frieser.de\medien
© Michael Frieser | Pressefotos von www.michael-frieser.de\medien

Begrüßt wurde Herr Frieser von Vertretern der Bürgerinitiativen Katzwang, Limbach und Schwabach, mit denen er sich im Rednitztal verabredete. 

 

MdB Michael Frieser vertritt die Ansicht, dass aufgrund der dichten Besiedelung in der Region eine Muss-Vorschrift für Mindestabstände nicht umsetzbar sei.

 

Dieser Meinung begegnen wir regelmäßig im Gespräch mit Landes- und Bundestagsabgeordneten. Wir meinen, dass der Aussagegehalt dieser Meinung bislang nicht technisch bewiesen wurde. 

 

Im Gegenteil, gerade weil es keine gesicherte Grundlagen für diese Aussage gibt, erwarten wir von Parlamentariern, dass sie sich solange auf die Seite Ihrer Wähler stellen, bis dass das Gegenteil bewiesen wurde. Solange der Beweis nicht erbracht wurde, sind es eben ... Meinungen und noch keine technisch belegbaren Fakten. 

 

Die aktuellen Trassenverlaufspläne können seiner Ansicht nach im Herbst bereits wieder obsolet bzw. zumindest überarbeitsbedürftig sein, da abhängig vom bestätigten Bedarf, bis 2025 technisch noch sehr viel passieren kann. Worauf er konkret abzielte wurde gemäß den  Teilnehmern des Gespräches nicht offenbar.

 

Auf eine Diskussion zur 10H-Regelung wollte er sich nicht einlassen. Er vertritt zur Juraleitung eine eigene Meinung; diese ist trotz Parteinähe nicht zwingend kompatibel zu den Ausführungen des MdL Volker Bauer (CSU).

 

Wir möchten MdB Michal Frieser im beginnenden Wahlkampf 2021 neben der nach wie vor vorherrschenden Regelungslücke zum fehlenden gesundheitskritischen Mindestabstand zur Erdverkabelung nochmal gezielt auf die Unterschiede zwischen Bayern (Soll-Vorschrift) und Niedersachsen (Muss-Vorschrift) hinsichtlich derer LEP-Mindestabstandsregelung zu Höchstspannungsleitungen aufmerksam machen.