· 

Angst vor intelligenter Trassenplanung?

Der Umgang des Netzbetreibers Tennet mit der Betroffenheit

Lange Gesichter beim Bürgerinformationsabend der BI-Allianz P53 in Ezelsdorf zur anstehenden Aufrüstung der Jura-Wechselstromleitung P53

 

Burgthann/Ezelsdorf

 

„TenneT steht mit uns in intensivem Kontakt.“, so der anwesende Bürgermeister von Burgthann, Heinz Meyer. Sein Kollege, Horst Kratzer, aus der ebenfalls massiv betroffenen Nachbargemeinde Postbauer-Heng verweist weniger entspannt auf die von TenneT veröffentlichte Zeitplanung, nach der bereits Ende dieses Jahres der Netzbetreiber die Antragsunterlagen an die Raumordnungsbehörden übergeben möchte.

 

Die Zeit wird knapp

 

Der Sprecher der Bürgerinitiative „Ezelsdorf unter Strom“ sowie der BI-Allianz P53, Markus Reuter, machte in seinem Vortrag vor rund 100 Zuhörern an diesem Abend deutlich, dass dem Netzbetreiber für echte und vor allem zielführende Bürgerbeteiligungsformate nicht mehr viel Zeit geblieben ist. Bürgermeister Heinz Meyer verwies auf die Möglichkeiten im Raumordnungsverfahren diesem Bürgerrecht nachzukommen. Dr. Jürgen Rupprecht, Marktgemeinderat aus Postbauer-Heng und Sprecher der Bürgerinitiative Postbauer-Heng, ließ das nur mit großer Einschränkung gelten. Erfahrungsgemäß wird das Raumordnungsverfahren unter großem Zeitdruck mit wenigen Alternativen durchgeführt. Er erwartet von TenneT ohnehin aufgrund des angeblich „schwierigen Geländeverlaufes“ lediglich einen einzigen „alternativlosen“ Trassenverlauf und keinen umfassenden landkreisübergreifenden Entwurf, der die beiden Schutzgüter Mensch und Natur in den Mittelpunkt der Trassenplanung stellt, wenngleich dies mittels moderner Trassenplanungsansätze ohne Not durchaus möglich wäre.

 

Rücksicht auf die Wohnbevölkerung?

 

Zusammen mit dem Heimatministerium machte die BI-Allianz P53 als regionaler Verbund von inzwischen 10 Bürgerinitiativen im nördlichen Verlauf der Jura-Wechselstromtrasse P53, bei mehreren Treffen mit TenneT bislang die Erfahrung, dass vor allem das Schutzgut Mensch zumindest keine priorisierte Rolle bei der Trassenneuplanung spielt, wenngleich der dem Projektauftrag zugrundeliegende Netzentwicklungsplan sowie das Bayerische Landesentwicklungsprogramm (LEP) durchaus Ermessenspielräume einräumt um aus nachweislich gesundheitlichen Gründen die Abstände zu den Wohngebieten zu erhöhen.

 

Es ist die Angst des Netzbetreibers, so der Sprecher der BI-Allianz P53, dass Projektkosten von der Bundesnetzagentur nicht oder nur ansatzweise akzeptiert werden, wenn der Netzbetreiber außerhalb der „bestehender Trasse“ plant.

 

Wie wenig dieser (scheinbar in Schockstarre) auf die Wohnbevölkerung Rücksicht nimmt, lässt sich derzeit in den TenneT-Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren am Schwesterprojekt „Ostbayernring“ sehr anschaulich nachverfolgen. Markus Reuter zitierte mehrere Sätze aus einem Zeitungsbericht, in dem der Würzburger Rechtsanwalt Wolfgang Baumann, beauftragt von der Stadt Schwandorf, wenig schmeichelhaft mit Attributen von „nicht vollständig und relativ schlampig“ bis „Themaverfehlung“ die eingereichten Unterlagen des Netzbetreibers abqualifiziert. An zu vielen Stellen werden die Interessen der Stadt und der Bevölkerung verletzt – mit den Abstandsvorgaben sei man nicht auf dem letzten Stand und das Minimierungsgebot der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist unzureichend berücksichtigt.

 

Das Ziel der 10 Bürgerinitiativen – Einhaltung des 400 m/200 m-Mindestabstandes

 

Beide Bürgermeister bekräftigen an diesem Abend, dass bei allen Planungen auf jeden Fall der Wohnbevölkerung absoluter Vorrang eingeräumt werden muss. Beide Gemeindevertreter unterstützen mit Nachdruck die Forderung der BI-Allianz P53 nach Einhaltung der im LEP genannten Mindestabständen von 400 m/200 m zwischen Höchstspannungsleitungen (≥ 220 KV) und Wohnbevölkerung. Diese Zusage erhielt die Allianz auch im Sommer 2018 mit einem jeweils fraktionsübergreifenden Beschluss sowohl vom Kreistag des Nürnberger Landes, als auch des Kreistages von Roth. Ende Januar 2019 wird die Allianz einer Einladung zum Gespräch des Landrates von Neumarkt i.d. Opf., Willibald Gailler, folgen. Eine feste Gesprächszusage haben die Vertreter der Allianz auch von Staatsminister a.D., Erwin Huber, dem ehemaligen Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Bayerischen Landtages und dessen Nachfolger erhalten. Die BI-Allianz möchte auf die zwingende medizinische Notwendigkeit hinweisen, dass die Mindestabstände nicht nur als „Soll-Vorschrift“, sondern wie in Niedersachsen auch, als „Muss-Vorschrift“ eingehalten werden müssen.

 

Sechsfache Stromstärke erzwingt strikte Einhaltung der Mindestabstände

 

Die BI-Allianz P53 beruft sich dabei auf die eindringliche Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz an die Bundesnetzagentur den auch in der 26. BImSchVVwV explizit genannten Mindestabstand in der Trassenkorridorfindung zu berücksichtigen, um den Strahlungswert der medizinisch kritischen magnetischen Flussdichte von 0,1 µT am „Einwirkungsort“ einhalten zu können. Die Verwaltungsvorschrift räumt dem Netzbetreiber den Verzicht auf umfangreiche Messnachweise ein, wenn im Gegenzug ein Mindestabstand von 400 m zur Wohnbevölkerung eingehalten wird.

 

Statt in die Bürgerrechte einzugreifen, indem Verfahrensschritte ausgelassen und Einspruchsfristen verkürzt werden, sollte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, so der Sprecher der BI-Allianz P53, besser mit Hilfe, der bereits seit 2016 verabschiedeten Verwaltungsvorschrift den Netzbetreibern Beine machen, um langwierige lokale Konflikte aufgrund vorprogrammierter Unterschreitungen der grundsätzlich einzuhaltenden Mindestabstände von vornherein zu vermeiden.

 

Betroffenheit und das St.-Florian-Prinzip

 

Besonders wichtig ist der BI-Allianz P53 die Klärung dieser in der Trassendiskussion häufig sehr unterschiedlich besetzten Begriffe. Betroffenheit ist Unterschreitung der im LEP genannten Mindestabstände. Der Anblick einer Höchstspannungsleitung stellt noch keine Betroffenheit dar, aber ihre medizinische Wirkung auf die Wohnbevölkerung. Gemeinden, die die bestehende und ebenfalls bereits aufgrund fehlender Mindestabstände gesundheitskritische Höchstspannungsleitung P53 aus dem Ortsinneren verlegen möchten, verschieben keine Trassen nach dem St. Florian-Prinzip, sondern praktizieren aktive Gesundheitsfürsorge für die Wohnbevölkerung, die in den Jahrzehnten vorher von den Verantwortlichen sträflich vernachlässigt wurde. Es muss gewährleistet sein, dass keine neue Betroffenheit der Wohnbevölkerung anderenorts entsteht. Das macht die landkreisübergreifende Planungskooperation sowie innovative Tassenplanungskonzepte notwendig. Ziel ist die Reduktion der medizinischen Betroffenheit auf null, was nur durch die konsequente Einhaltung der genannten Mindestabstände gewährleistet ist.

 

Waldüberspannung bei hoher Wohnraumdichte

 

Die BI-Allianz P53 spricht sich in Abstimmung mit dem Bund Naturschutz Nürnberg und dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Roth für die auch in anderen Bundesländern praktizierte Waldüberspannung bei der Trassenfindung aus. Bei der (von TenneT bislang ausschließlich praktizierten) konventionellen Trassenplanung werden 135 ha des Reichswaldes zum Opfer fallen, da die alte Leitung erst nach Errichtung der neuen Leitung abgebaut werden würde. Selbst nach einer Generation wäre nachher weniger Waldfläche vorhanden, da die neue Trasse deutlich breiter wäre, als die vorhandene. Ein Zuhörer äußerte den Verdacht, dass TenneT aus Opportunitätsgründen womöglich die alte Leitung gar nicht abbauen würde – gegenüber der BI-Allianz wurde dieser Verdacht bei einem früheren Treffen von TenneT allerdings entkräftet.

 

Der Sprecher der BI-Allianz umriss noch kurz weitere innovative Trassentechnologien, die derzeit im Gespräch bzw. bereits anderenorts im Einsatz sind, ohne jedoch Partei für diese zu ergreifen. Er wolle lediglich die Anwesenden darüber informieren, damit diese in den Medien diese Technologien besser einordnen können. Wie auch die Waldüberspannung ist keine davon im offiziellen Lösungskanon von TenneT bislang vorgesehen. Er erläuterte Pro und Contra der konventionellen Wechselstrom-Erdverkabelung und stellte auch den neuen Ansatz der Fa. AGS, bei der das Erdkabel in einem mit Wasser gefüllten Rohr schwimmt, vor. Als Vorteile neben der einfacheren Verlegung, schnelleren Reparaturen lässt sich vor allem aufgrund der wasserbedingt geringeren Wärmeentwicklung wesentlich geringere Flächenverbrauch für den Kabelkanal aufzählen, so dass lt. AGS nun auch die Seitenstreifen von Bundesfernstraßen als Kabeltrasse in Frage kommen. Als weitere Variante streifte Markus Reuter die deutlich schmäleren Kompaktmasten, die vor allem weniger Fläche für das Fundament benötigen und sich besser in das Landschaftsbild einpassen. Diesem Anspruch wird auch das von der TenneT-Konkurrenz 50Hertz und weiteren Partnern entwickeltes Mastkonzept „Compactline“ gerecht. Hierbei handelt es sich um gut 20 m niedrigere Masten, da die Stromkabel nicht wie bei konventionellen Donaumasten „durchhängen“, sondern an straff gespannten Verbindungsseilen aufgehängt werden. Eine erste Pilotstrecke ist seit August 2018 bereits im Einsatz.

 

Vorbehaltlose und vor allem ergebnisoffene Überprüfung

 

Die BI-Allianz ergreift lediglich für die Waldüberspannung bislang Partei, selbst wenn bei konventioneller Technik deren Masten rund 100 m hoch sein werden. Für sie hat das Schutzgut Mensch und Natur absolute Priorität. In der anstehenden Trassendiskussion für die neue Jura-Leitung P53 möchte sie jedoch alle technischen Optionen vorbehaltlos und ergebnisoffen von TenneT und den Raumordnungsbehörden geprüft und prioritär im Sinne der Wohnbevölkerung bewertet wissen.

 

Angst vor intelligenter Planung?

 

„Für mich ist das Kostenargument nicht das Entscheidende!“ Diese Aussage traf Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier während des „Gespräches zum Netzausbau“ am 30.11.2018 in Berlin, zu dem auch Vertreter der BI-Allianz P53 geladen waren. Ihm ist Zeitgewinn im Netzausbau wichtiger als das finale Investitionsvolumen. Die Gemeindevertreter und die BI-Allianz P53 werden TenneT mit Nachdruck daran erinnern, sollte der Netzbetreiber aus Angst vor intelligenter Trassenplanung gegen die Wohnbevölkerung „in bestehender Trasse“ planen wollen.

 

Kommentare: 0