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TenneT - Schutz der Wohnbevölkerung nur bei Auflage

Der Netzbetreiber TenneT attestierte bereits mehrfach öffentlich (z.B. bei den Bürgermeistertreffen in Dietfurt und Postbauer-Heng), dass sie ausschließlich „minimalistisch“ die Trassenplanung verfolgen, bis die Raumordnungsbehörden entsprechende Auflagen zur Einhaltung von Mindestabständen erlassen. Nur dann sind sie in der Lage den zu erwartenden Mehraufwand bei der Bundesnetzagentur durchzusetzen. Ohne Auflagen der Raumordnungsbehörden – kein wohnbevölkerungsverträglicher Trassenverlauf. 

 

Der bereits begonnene Dialog mit den Raumordnungsbehörden muss nun fortgesetzt werden. Interessant wären auch die Aussagen der südlichen Raumordnungsbehörden, da deren Abschnitt sich bereits in dem Planfeststellungsverfahren befindet und bereits bauvorbereitenden Maßnahmen durch TenneT ergriffen wurden.

 

Unser bisheriger Kontakt in das Bayerische Heimatministerium, Dr. Stephan Albert, ist nun mit seinem Referat Raumordnung in das Bayerische Wirtschaftsministerium umgezogen. Auch das Ministerium ist an der Forstsetzung des Dialoges zwischen der BI-Allianz P53 und den Raumordnungsbehörden interessiert und bat um uns um Terminvorschläge. 

 

Ein Treffen mit den Raumordnungsbehörden kann nach Einschätzung von Dr. Stephan Albert vom Bayerischen Wirtschaftsministerium demnach voraussichtlich Mai/Juni 2019 stattfinden.

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