Die gegenwärtigen LEP-Regelungen zum bayerischen Netzausbau von Höchstspannungsleitungen sind nicht praktikabel und erfüllen nicht ihren ursprünglichen Zweck. Gleichwohl beeinflussen die LEP-Regelungen zu Höchstspannungsleitungen unmittelbar die Unterkapitel der in der aktuellen LEP-Fortschreibung fokussierten Themenfelder.
Sowohl zu Höchstspannungsleitungen als auch zu Erdverkabelungen sollen Mindestabstände künftig als verpflichtendes Ziel festgelegt werden. Dieses Anliegen der Stadt Nürnberg unterstützt jetzt auch der Bayerische Städtetag, der diese Forderung in die anstehende Novellierung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) einbringen wird.
Mit dem Ziel der landkreisübergreifenden Zusammenarbeit referierte die BI-Allianz P53 bei dem Landrat von Neumarkt und sicherte sich dessen Unterstützung